Gebäude-Energieausweise

Frage: Wann bzw. warum brauchen Sie einen Energieausweis?
Antwort: Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten.

Und das müssen Sie dazu wissen:

Bei Vermietung und Verpachtung:
Ihr Mieter oder Mietinteressent hat seit Oktober 2008 das Recht, einen gültigen Energieausweis einzusehen, um die Nebenkosten einschätzen bzw. mit anderen Wohnungen vergleichen zu können.
Die Bewertung der Immobilie im Energieausweis hat also somit auch einen Einfluss auf den Mietpreis.

Beim Verkauf einer Immobilie
Hier ist der Energieausweis zum Vertragsbestandteil geworden.
Den Energieausweis wird für Neubau- und Bestandsgebäude erstellt und zwar
• für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
• als Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise

Und so sieht das Kernstück des Ausweises aus, das dem Interessierten sofort ins Auge fällt, nämlich die Skala bzw. Bewertung des Gebäudes in puncto Energieeffizienz.

Wie bei Elektrogeräten die Einstufung von A++ (sehr gut) bis F (sehr schlecht) sagt hier der Wert aus, wie viel kWh Energie das Gebäude pro m² verbraucht. Beim Niedrigenergiehaus bewegt sich dieser Wert bei ca. 5 ltr Heizöl, das entspricht ungefähr 50 kWh pro m², bei Altbauten liegt er oftmals über 22 ltr Öl. Ein Altbau benötigt in diesem Fall 4 x soviel Energie wie ein Niedrigenergiehaus!

Rechenbeispiel: bei einer Einsparung von 17 ltr Öl/m² wie in diesem Fall müssen Sie beispielsweise bei 100 m² Wohnfläche 1.700 ltr Öl im Jahr weniger kaufen. Und Sie wissen selbst, was das kosten würde. Was könnte man mit diesem Geld nicht alles anfangen!
Als unabhängige Energieberaterin kann ich Ihnen einen Energie-Beratungsbericht mit Vorschlägen zur Verbesserung Ihrer Energiebilanz erstellen. Melden Sie sich einfach bei mir und vereinbaren Sie einen Termin zur Vor-Ort-Beratung:

Andrea Loy
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